Für die Planung und Verbesserung von Verkehrsangeboten im Kreis Gütersloh ist es wichtig zu wissen, welche Mobilitätsbedürfnisse die Bürgerinnen und Bürger haben und welche Wege sie im Alltag zurücklegen. Aus diesem Grund führt der Kreis Gütersloh eine Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr durch, um insbesondere einen Überblick über die alltäglichen Wege und die dabei genutzten Verkehrsmittel zu erhalten.
Wir sind auf Ihre Teilnahmebereitschaft angewiesen! Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto eher können repräsentative Ergebnisse erzielt werden. So lassen sich nicht nur kreisweit, sondern auch stadt- bzw. gemeindebezogene Ergebnisse auswerten. Damit wird der Vergleich zu vorherigen Befragungen sowie mit Werten aus übergeordneten Studien (MiD und SrV) für vergleichbare Städte und Kreise möglich.
Sollten Sie die Befragungsunterlagen erhalten haben, freuen wir uns, wenn Sie an der Befragung teilnehmen!
Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen zur Haushaltsbefragung im Kreis Gütersloh, den Zugang zur Online-Befragung sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner.
Den Link zur Online-Version der Umfrage finden Sie unten!
FAQ
Befragungsteilnahme
Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?
Wenn Sie die Befragungsunterlagen erhalten haben, können Sie auf drei verschiedenen Wegen an der Befragung teilnehmen:
Sie haben die Möglichkeit schriftlich-postalisch teilzunehmen. Hier schicken Sie uns den ausgefüllten Fragebogen im beigefügten Rückumschlag zurück.
Wenn Sie telefonisch teilnehmen möchten, können Sie uns Ihre Telefonnummer sowie Ihren Wunschtermin auf die beigefügte Postkarte notieren und diese an uns zurückschicken.
Sie können aber auch online an der Befragung teilnehmen. Den Link finden Sie auf der vorherigen Seite.
Kann ich auch an der Befragung teilnehmen, wenn ich keine Befragungsunterlagen erhalten habe?
Leider können Sie nur an der Befragung teilnehmen, wenn Sie bei der Verteilung der Unterlagen zufällig ausgewählt wurden.
Ich habe Befragungsunterlagen erhalten. Ist die Teilnahme an der Befragung verpflichtend?
Nein, die Teilnahme an der Befragung ist grundsätzlich freiwillig und aus einer Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen auch keinerlei Nachteile. Mit der Teilnahme an der Befragung haben Sie aber die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Mobilitätsplanung näher an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden kann. Daher freuen wir uns sehr, wenn Sie an der Befragung teilnehmen!
Was passiert mit meinen eingegebenen Antworten bei Teilnahme an der Befragung?
Zur Wahrung der Anonymität der Angaben erfolgt die Auswertung der Antworten in separaten Datenbanken. Auch die Verarbeitung und Auswertung der Daten erfolgt ausschließlich anonym ohne Namen und Adressen. So wird gewährleistet, dass keine indirekten Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Auch bei der späteren Auswertung können aufgrund der Zusammenfassung der Antworten in Kategorien und Gruppen, die Antworten einzelner Personen nicht abgelesen werden.
Bis wann muss ich an der Befragung teilgenommen haben?
Damit die Antworten der Teilnehmenden möglichst zügig bearbeitet werden können, möchten wir Sie bitten, möglichst direkt nach dem gewählten Stichtag die ausgefüllten Befragungsunterlagen zurückzusenden bzw. die Online-Befragung abzuschließen. Einen konkreten Termin, bis wann Sie an der Befragung teilgenommen haben müssen, gibt es nicht.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Rückfragen zur Teilnahme oder den Befragungsinhalten habe?
Bei Fragen können Sie sich an folgende Mitarbeiter wenden:
büro stadtVerkehr
Herr Lenz | Telefon: 02103/91159-17 | E-Mail: lenz@buero-stadtverkehr.de
Frau Kirschbaum | Tel.: 02103 91159-24| E-Mail: kirschbaum@buero-stadtverkehr.de
Inhaltliche Fragen
Warum werden personenbezogene Daten zu Alter, Geschlecht, Schulabschluss erfragt?
Diese Fragen zählen zu soziodemographischen Standardfragen. Mit ihrer Hilfe können beispielsweise genauere Aussagen zum Mobilitätsverhalten einzelner Gruppen getroffen werden. Außerdem werden sie zum Abgleich der Repräsentativität der erhobenen Daten benötigt. Bei der Auswertung werden die Angaben der einzelnen Personen zu Gruppen zusammengefasst, sodass niemand erkennen kann, von wem die Angaben stammen.
Was bedeutet der „Stichtag“?
Der Stichtag ist der Tag, den Sie zur Dokumentation Ihrer Wege auswählen. Insgesamt haben Sie vier Stichtage zur Auswahl, von denen Sie einen Stichtag auswählen können.
Ich habe an dem gewählten Stichtag meine Wohnung nicht verlassen. Soll ich trotzdem an der Befragung teilnehmen?
Auf jeden Fall! Auch hierbei handelt es sich um eine repräsentative Angabe, da nicht jede Person jeden Tag einen Weg unternimmt. Wenn Sie an dem gewählten Stichtag keine Wege außer Haus zurückgelegt haben, können Sie dies gerne bei der entsprechenden Frage im Personenfragebogen angeben. Das Wegeprotokoll müssen Sie in diesem Fall natürlich nicht beantworten.
Ich war an den vorgegebenen Stichtagen in Urlaub. Soll ich trotzdem an der Befragung teilnehmen?
Auf jeden Fall! Wenn Sie an den vorgegebenen Stichtagen im Urlaub waren, können Sie dies bei der entsprechenden Frage im Personenfragebogen angeben.
Ich war an dem Stichtag nur einkaufen, ansonsten habe ich keine Wege zurückgelegt. Muss ich wirklich das Wegeprotokoll ausfüllen?
Sobald Sie außerhalb Ihrer Wohnung/Ihres Hauses Wege zurückgelegt haben, bitten wir Sie, diese im Wegeprotokoll entsprechend anzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie kurz die Wege sind. All diese Informationen sind notwendig, damit später repräsentative Ergebnisse ermittelt werden können.
Berufsbedingt fahre ich als Postbote, Kurier, mobiler Pflegedienst o.ä. täglich sehr viele Wege. Muss ich all meine Wege notieren?
Sind Sie dienstlich sehr viel unterwegs (z.B. als Kurierfahrer/-in, Taxifahrer/-in, Postbote/Postbotin), müssen Sie diese Wege nicht einzeln notieren. Nennen Sie uns in diesem Fall bitte den Anfang und das Ende Ihrer gesamten dienstlichen Wege.
Ich benutze auf einem Weg mehrere Verkehrsmittel. Was soll ich eintragen?
Wenn Sie beispielsweise auf Ihrem Arbeitsweg zu Fuß zur Haltestelle gehen, anschließend mit dem Bus zum Bahnhof fahren, von dort mit dem Zug zum Zielbahnhof fahren und zuletzt zu Fuß zum Arbeitsort gehen, kreuzen Sie bitte bei diesem Arbeitsweg alle genutzten Verkehrsmittel an.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um einen Weg, bei dem Sie mehrere Verkehrsmittel nutzen. Sie müssen im Wegeprotokoll nicht die einzelnen Etappen der jeweils genutzten Verkehrsmittel notieren.
Ich bin joggen, spazieren bzw. mit meinen Hund Gassi gegangen. Wie soll dieser Weg eingetragen werden?
Solch einen Rundweg ohne konkretes Ziel tragen Sie bitte folgendermaßen ein:
1. Weg: Start: Heimatort; Ziel: Stadtteil, durch den Sie den Weg zurücklegen; Wegezweck: Freizeit
2. Weg: Start: Stadtteil, durch den Sie den Weg zurücklegen; Ziel: Heimatort; Wegezweck: nach Hause